Geschäftsbedingungen/Elterninformationen für Schulen

 

§ 1 Vertragsabschluss

Die Huse Catering GmbH schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Speise- und Getränkeversorgung Ihres Kindes, laut Ihrer Bestellung, ab. Dem Vertrag liegen unsere Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Huse Catering GmbH für Veranstaltungen, Catering, Bewirtung und Speisenversorgung von Privatpersonen zugrunde.

 

§ 2 Preise und Konditionen

2.1 Für die Teilnahme an den Mahlzeiten, sind nach der Anmeldung Ihres Kindes, die ersichtlichen Beträge an die Huse Catering GmbH zu entrichten.

2.2 Falls sich während der Laufzeit des Vertrages Kosten erhöhen, die die Huse Catering GmbH nicht zu verantworten hat (beispielsweise Preiserhöhungen unserer Lieferanten, gesetzliche Änderungen, Einführung eines Mindestlohnes), sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Eventuell notwendige Preisanpassungen werden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt. Sollten Sie aufgrund dessen den Vertrag nicht fortsetzen wollen, bitten wir um schriftliche Kündigung via Email, Fax oder postalisch Ihrerseits. Sofern keine Kündigung eingeht, betrachten wir dies als Einverständniserklärung und der Vertrag besteht weiterhin.

 

§ 3 Leistungen

Der Preis versteht sich als Komplettpreis inklusive aller Serviceleistungen (Herstellung der Speisen, Bereitstellung und Reinigung des Geschirrs, Entsorgung der Speisereste, Transport, Abrechnung, Bestellerfassung, Rechnungslegung, Bearbeitung von Bildung und Teilhabe). Ausgenommen hiervon ist die Service - und Versandkostenpauschale in Höhe von 1,50€, die bei postalischem Rechnungsversand von der Huse Catering GmbH erhoben wird (siehe § 8; 8.1.).

 

§ 4 Unverträglichkeiten und Einschränkungen der üblichen Essgewohnheiten

Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten sind durch ein ärztliches Attest zu bestätigen und in der Huse Catering GmbH anzuzeigen. Wir bieten ausschließlich Essensversorgung nach unserem Speiseplan an. Speziell benötigte Sonderkost wegen Allergien und Unverträglichkeiten können wir nicht realisieren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Essensbestellung, dass die Huse Catering GmbH keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch Allergien und Unverträglichkeiten entstehen, übernimmt. Einschränkungen der üblichen Essgewohnheiten aus ethnischen und/oder religiösen Gründen können Sie uns freiwillig mitteilen.

 

§ 5 Essensabmeldung

5.1 Als ordentlich abgemeldete Portionen gelten jene, welche fristgerecht für den jeweiligen Tag bis 07:30 Uhr online unter www.huse-catering.de oder telefonisch 03771/ 3138896 oder schriftlich per Email an info@huse-catering.de getätigt werden.

5.2 Abmeldungen, welche nach 07:30 Uhr erfolgen, können für den jeweiligen Tag nicht mehr berücksichtigt werden. Für Abmeldungen bezüglich eines späteren Datums gelten diese Einschränkungen nicht.

5.3 Bestellungen müssen bis zum 15. des Vormonats online unter www.huse-catering.de erfolgen. Nach diesem Zeitraum sind Bestellungen immer noch möglich, spätestens aber 2 Werktage vor dem Liefertag.

 

§ 6 Vorgangsweise bei Fördergeldern / staatlichen Zuschüssen

Bescheide über die Essensversorgung (z. B. Bildungspaket) sind bei Vertragsabschluss der Huse Catering GmbH in Kopie dem Vertrag beizufügen. Bei rückwirkend bewilligten Bescheiden (der Behörde) wird der von Ihnen entrichtete Betrag, welcher über der entsprechenden Bewilligung gezahlt wurde, durch die Huse Catering GmbH nach Bearbeitung auf Ihr Konto überwiesen. Bei späterer Bewilligung durch die Behörde gilt die Anmeldung ab Tag der Vorlage.

 

§ 7 Abrechnungsmodalitäten

Der Einzug des Essengeldes erfolgt zur Fälligkeit immer bis zum 15. des Folgemonats bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag mittels Lastschrift. Dafür füllen Sie bitte die Anlage „SEPA-Basislastschrift-Mandat“ vollständig aus. Die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Der Betrag ist mit Erhalt der Rechnung zum in § 7 genannten Datum fällig. Bei Angabe einer Email-Adresse erhalten Sie kostenfrei die Rechnung auf elektronischem Wege. Alternativ bieten wir den postalischen Rechnungsversand. Dafür wird eine Versandkostenpauschale von 1,50 €, für Versand und Bearbeitung, erhoben. Siehe dazu auch § 3 dieses Vertrages.

8.2 Gebühren (Rücklastschriften), welche die Huse Catering GmbH nicht zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Die Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto der Huse Catering GmbH als fristgerecht bewirkt. Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr, die die Bank des Kunden festlegt, erhoben. Der dadurch entstandene offene Betrag zuzüglich dieser Gebühr muss umgehend auf folgendes Konto überwiesen werden:

Huse Catering GmbH
IBAN   DE18 8705 4000 0725 0609 72
BIC     WELADED1STB
Erzgebirgssparkasse

 

§ 9 Entgeltpflicht und Zahlungsverzug

Entgeltpflichtig sind die Eltern oder der gesetzliche Vertreter des Kindes als Gesamtschuldner. Ist das Essengeld für 2 Monate fällig und teilfällig nicht bezahlt, wird die Leistung eingestellt, bis alle offenen Forderungen vollständig beglichen sind.

 

§ 10 Mitteilungspflicht bei Veränderungen

Änderungen der Anschrift, Bankverbindung oder Kündigung beim Verlassen der Schule oder dem Wechsel in ein anderes Haus oder Ähnliches, müssen online auf www.huse-catering.de oder in

schriftlicher Form, per Email an die Huse Catering GmbH, Bergstraße 32a, 08301 Aue-Bad Schlema, innerhalb von 2 Wochen vor Eintritt der Änderung eingereicht werden.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Die Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit oder den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder

unzulässige Vertragsbestimmung durch eine zulässige oder wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragsziel entspricht. Anstelle eventueller unwirksamer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf der Schriftform.

 

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand: Chemnitz, Erfüllungsort: Aue-Bad Schlema

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsbedingungen/Elterninformationen für Kindergärten

 

§ 1 Vertragsabschluss

Die Huse Catering GmbH schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Speise- und Getränkeversorgung Ihres Kindes laut Ihrer Bestellung ab.

Dem Vertrag liegen unsere Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Huse Catering GmbH für Veranstaltungen, Catering, Bewirtung und Speisenversorgung von Privatpersonen zugrunde.

 

§ 2 Preise und Konditionen

2.1 Für die Teilnahme an den Mahlzeiten sind nach der Anmeldung Ihres Kindes, die ersichtlichen Beträge an die Huse Catering GmbH zu entrichten.

2.2 Falls sich während der Laufzeit des Vertrages Kosten erhöhen, die die Huse Catering GmbH nicht zu verantworten hat (beispielsweise Preiserhöhungen unserer Lieferanten, gesetzliche Änderungen, Einführung eines Mindestlohnes) sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Eventuell notwendige Preisanpassungen werden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sollten Sie aufgrund dessen den Vertrag nicht fortsetzen wollen, bitten wir um schriftliche Kündigung Ihrerseits. Sofern keine Kündigung eingeht, betrachten wir dies als Einverständniserklärung und der Vertrag besteht weiterhin.

 

§ 3 Leistungen

Der Preis versteht sich als Komplettpreis inklusive aller Serviceleistungen (Herstellung der Speisen, Bereitstellung und Reinigung des Geschirrs, Entsorgung der Speisereste, Transport, Abrechnung, Bestellerfassung und Rechnungslegung). Ausgenommen hiervon ist die Service - und Versandkostenpauschale in Höhe von 1,50 €, die bei postalischem Rechnungsversand von der Huse Catering GmbH erhoben wird (siehe § 8; 8.1.).

 

§ 4 Unverträglichkeiten und Einschränkungen der üblichen Essgewohnheiten

Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten sind durch ein ärztliches Attest zu bestätigen und dem Vertrag beizufügen. Wir bieten ausschließlich Essensversorgung nach unserem Speiseplan an. Speziell benötigte Sonderkost wegen Allergien und Unverträglichkeiten können wir nicht realisieren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Essensbestellung, dass die Huse Catering GmbH keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch Allergien und Unverträglichkeiten entstehen, übernimmt. Einschränkungen der üblichen Essgewohnheiten aus ethnischen und/oder religiösen Gründen können Sie uns freiwillig mitteilen.

 

§ 5 Essensabmeldung und Dauerbestellungen

5.1 Als ordentlich abgemeldete Portionen gelten jene, welche fristgerecht für den jeweiligen Tag bis 07:30 Uhr online unter www.huse-catering.de oder telefonisch 03771/ 3138896 oder schriftlich per Email an info@huse-catering.de getätigt werden.

5.2 Abmeldungen, welche nach 07:30 Uhr erfolgen, können für den jeweiligen Tag nicht mehr berücksichtigt werden. Für Abmeldungen bezüglich eines späteren Datums gelten diese Einschränkungen nicht.

5.3 Besonderheiten

Die Dauerbestellungen müssen schriftlich eingereicht werden (per Mail oder Post).

 

§ 6 Vorgangsweise bei Fördergeldern / staatlichen Zuschüssen

Bescheide über die Essensversorgung (z. B. Bildungspaket) sind bei Vertragsabschluss der Huse Catering GmbH in Kopie dem Vertrag beizufügen. Bei rückwirkend bewilligten Bescheiden (der Behörde) wird der von Ihnen entrichtete Betrag, welcher über der entsprechenden Bewilligung gezahlt wurde, durch die Huse Catering GmbH nach Bearbeitung auf Ihr Konto überwiesen. Bei späterer Bewilligung durch die Behörde gilt die Anmeldung ab Tag der Vorlage.

 

§ 7 Abrechnungsmodalitäten

Der Einzug des Essengeldes erfolgt zur Fälligkeit immer bis zum 15. des Folgemonats bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag mittels Lastschrift. Dafür füllen Sie bitte die Anlage „SEPA-Basislastschrift-Mandat“ vollständig aus. Die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Der Betrag ist mit Erhalt der Rechnung zum in § 7 genannten Datum fällig. Bei Angabe einer Email-Adresse erhalten Sie kostenfrei die Rechnung auf elektronischem Wege. Alternativ bieten wir den postalischen Rechnungsversand. Dafür wird eine Versandkostenpauschale von 1,50 €, für Versand und Bearbeitung, erhoben. Siehe dazu auch § 3 dieses Vertrages.

8.2 Gebühren (Rücklastschriften), welche die Huse Catering GmbH nicht zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Die Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto der Huse Catering GmbH als fristgerecht bewirkt. Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr, die die Bank des Kunden festlegt, erhoben. Der dadurch entstandene offene Betrag zuzüglich dieser Gebühr muss umgehend auf folgendes Konto überwiesen werden:

Huse Catering GmbH
IBAN   DE18 8705 4000 0725 0609 72
BIC     WELADED1STB
Erzgebirgssparkasse

 

§ 9 Entgeltpflicht und Zahlungsverzug

Entgeltpflichtig sind die Eltern oder der gesetzliche Vertreter des Kindes als Gesamtschuldner. Ist das Essengeld für 2 Monate fällig und teilfällig nicht bezahlt, wird die Leistung eingestellt, bis alle offenen Posten vollständig beglichen sind.

 

§ 10 Mitteilungspflicht bei Veränderungen

Änderungen der Anschrift, Bankverbindung oder Kündigung beim Verlassen der Kita / Krippe, zum Beispiel beim Wechsel zur Schule und Ähnlichem, müssen online auf www.huse-catering.de oder in schriftlicher Form, per Email an die Huse Catering GmbH, Bergstraße 32a, 08301 Aue-Bad Schlema, innerhalb von 2 Wochen vor Eintritt der Änderung eingereicht werden.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Die Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit oder den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder unzulässige Vertragsbestimmung durch eine zulässige oder wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigtem Vertragsziel entspricht. Anstelle eventueller unwirksamer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf der Schriftform.

 

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand: Chemnitz, Erfüllungsort: Aue-Bad Schlema

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Huse Catering GmbHfür Veranstaltungen, Catering, Bewirtung und Speisenversorgung von Privatpersonen (Verbrauchern)

 

§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen für Veranstaltungen, Catering, Bewirtung und Speisenversorgung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde" genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Wir behalten uns vor, mit dem Kunden schriftliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular, von unserer Preisliste oder von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen abweichen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Genehmigungen und Konzessionen

(1) Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Das zeitlich letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf.

(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch unsere Leistungserbringung.

(3) Die Einholung von für die Leistungserbringung der Huse Catering GmbH gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, obliegt grundsätzlich dem Kunden und ist nicht Bestandteil der unsererseits zu erbringenden Leistung.

(4) Angebote, Konzepte, Planungen und Beschreibungen von Veranstaltungen jeder Art verbleiben mit allen Rechten bei der Huse Catering GmbH, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Huse Catering GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Huse Catering GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Huse Catering GmbH an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Huse Catering GmbH allgemein für derartige Leistungen berechneten Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

(4) Rechnungen der Huse Catering GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

(5) Die Huse Catering GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(6) Die Preise können von der Huse Catering GmbH geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen der Huse Catering GmbH, etwa hinsichtlich der Anzahl der Veranstaltungsgäste, oder Ähnliches wünscht und die Huse Catering GmbH dem zustimmt.

(7) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

(8) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

(9) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Huse Catering GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

(10) Spätestens dann, wenn sich der Kunde mehr als 2 Monate im Zahlungsverzug befindet, wird sich die Huse Catering GmbH auf das ihr zustehende Zurückbehaltungsrecht berufen, und an den Kunden keine weiteren Leistungen mehr erbringen.

 

§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Liefertermine für die tägliche Essenversorgung oder Gemeinschaftsverpflegung sind nur dann verbindlich, wenn die Bestellung bis zum 15. des Vormonats bei der Huse Catering GmbH eingegangen ist.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 6 haften wir dem Kunden gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Werden wir an der Einhaltung der Lieferfristen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, oder durch höhere Gewalt gehindert, sind wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Soweit die erbrachte Leistung nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat, oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Kunde ist, während der Nacherfüllung nicht berechtigt, die Preise herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt dem Kunden das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

(5) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darauf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(6) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.

 

§ 7 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Huse Catering GmbH

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Huse Catering GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Huse Catering GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Huse Catering GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

(2) Sofern zwischen der Huse Catering GmbH und dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag binnen einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Huse Catering GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht binnen der vereinbarten Frist sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Huse Catering GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß oben Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Huse Catering GmbH die Einnahmen aus etwaiger, anderweitiger Verwendung ihrer Leistungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Der Huse Catering GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,                                      bei Rücktritt ab

·          30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 25 % des vertraglich vereinbarten Preises      bei Rücktritt ab 7

·          Tage vor vereinbartem Liefertermin: 50% des vertraglich vereinbarten Preises                  bei Rücktritt ab 3 Tage

·          vor Liefertermin: 80% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(5) Ausgenommen hiervon die Teilnahme an der täglichen Essenverpflegung: Der Kunde kann kostenfrei die Essenverpflegung für den laufenden Tag abstellen, sofern dies bis spätestens 7:30 Uhr desselben Tages telefonisch, per E-Mail oder per Fax mitgeteilt wird.

(6) Im Namen des Kunden gebuchte Fremdleistungen werden bei Stornierung stets zu 100% an den Kunden berechnet.

 

 

 

 

§ 8 Rücktritt der Huse Catering GmbH

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Huse Catering GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Huse Catering GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Huse Catering GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die Huse Catering GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

·          höhere Gewalt oder andere von der Huse Catering GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

·          Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, bestellt werden;

·          die Huse Catering GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der bestellten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Huse Catering GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Huse Catering GmbH zuzurechnen ist.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Huse Catering GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware") nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

 

§ 10 GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Kunde.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Alexander von Roda                                             Sebastian Meyer

Geschäftsführer                                                     Geschäftsführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Huse Catering GmbH für Veranstaltungen, Catering, Bewirtung und Speisenversorgung von Unternehmern

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer"). Die ALB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die ALB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die ALB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer ALB werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Unsere ALB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen ALB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Genehmigungen und Konzessionen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Das zeitlich letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf.

(3) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme (zB. durch Auftragsbestätigung) dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch unsere Leistungserbringung.

(4) Die Einholung von für die Leistungserbringung der Huse Catering GmbH gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, obliegt grundsätzlich dem Kunden und ist nicht Bestandteil der unsererseits zu erbringenden Leistung.

(5) Angebote, Konzepte, Planungen und Beschreibungen von Produkten, Waren, Leistungen und Veranstaltungen jeder Art verbleiben mit allen Rechten bei der Huse Catering GmbH, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Huse Catering GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Huse Catering GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Huse Catering GmbH an Dritte. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Huse Catering GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

(4) Rechnungen der Huse Catering GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

(5) Die Huse Catering GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(6) Die Preise können von der Huse Catering GmbH geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen der Huse Catering GmbH, etwa hinsichtlich der Anzahl der Veranstaltungsgäste, oder Ähnliches wünscht und die Huse Catering GmbH dem zustimmt.

(7) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

(8) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

(9) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Huse Catering GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

(2) Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 6 haften wir dem Kunden gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Werden wir an der Einhaltung der Lieferfristen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, oder durch höhere Gewalt gehindert, sind wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten, ebenso wie die Nichtverfügbarkeit der Leistung wegen nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Soweit die erbrachte Leistung nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat, oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(2) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist, während der Nacherfüllung nicht berechtigt, die Preise herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt dem Kunden das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

(7) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darauf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(8) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehenden Absätzen, und, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

 

§ 7 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden § 6 Abs. 6, 7, 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 8 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Huse Catering GmbH

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Huse Catering GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Huse Catering GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Huse Catering GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

(2) Sofern zwischen der Huse Catering GmbH und dem Kunden ein Recht Termin zum Rücktritt vom Vertrag binnen einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Huse Catering GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht binnen der vereinbarten Frist sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Huse Catering GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß oben Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Huse Catering GmbH die Einnahmen aus etwaiger, anderweitiger Verwendung ihrer Leistungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Der Huse Catering GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,                                     bei Rücktritt ab 30

·          Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 25 % des vertraglich vereinbarten Preises           bei Rücktritt ab 7

·          Tage vor vereinbartem Liefertermin: 50% des vertraglich vereinbarten Preises                  bei Rücktritt ab 3 Tage vor

·          Veranstaltungstermin: 80% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

Im Namen des Kunden gebuchte Fremdleistungen werden bei Stornierung stets zu 100% an den Kunden berechnet.

 

§ 9 Rücktritt der Huse Catering GmbH

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Huse Catering GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Huse Catering GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Huse Catering GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die Huse Catering GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise

·          falls höhere Gewalt oder andere von der Huse Catering GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

·          Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, bestellt werden;

·          die Huse Catering GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der bestellten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Huse Catering GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Huse Catering GmbH zuzurechnen ist.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Huse Catering GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware") nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

 

(4) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§ 11 GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Kunde.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand Chemnitz, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unseres Geschäftssitzes in Aue-Bad Schlema . Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

 

Alexander von Roda                                                             Sebastian Meyer

Geschäftsführer                                                                    Geschäftsführer